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Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung im Technologiepark

Der Technologiepark steht Existenzgründerinnen und Existenzgründern offen, die unternehmerisch erfolgreich sein wollen und auch für Andere Beschäftigungs-möglichkeiten schaffen möchten. Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zur Beurteilung der Voraussetzung sollten folgende Unterlagen vorliegen, die selbstverständlich mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt werden: - Unternehmenskonzeption - Marktanalyse - Businessplan - Kurzer Lebenslauf Das Gründungskonzept wird anhand der vorgelegten Unterlagen von der Geschäftsführung ausführlich mit der Existenzgründerin bzw. dem Existenzgründer erörtert.